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Hinweisgeberschutz

Meldestelle

hinweisgeber@narkose-baumann.de

Ansprechpartner: Roland Gibis
Meldungen werden vertraulich behandelt.

Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Mit Inkrafttreten des HinSchG haben Mitarbeitende, auch bereits ausgeschiedene, Praktikantinnen und Praktikanten, Selbstständige, Freiberufliche, Leiharbeitnehmende und Organmitglieder die Möglichkeit, Informationen über folgende Verstöße zu melden oder offenzulegen:

Verstöße, die strafbewehrt sind

Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient

sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union (vollständige Aufzählung in § 2 Abs. 1 HinSchG)

So läuft das Verfahren

Wir haben eine interne Meldestelle eingerichtet, an die sich alle Hinweisgeber wenden können. Das Verfahren bei internen Meldungen nach § 17 HinSchG wird unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften (DSGVO) streng vertraulich geführt:

Spätestens sieben Tage nach Eingang bestätigt die interne Meldestelle der hinweisgebenden Person den Eingang der Meldung.

Die Meldestelle prüft die Stichhaltigkeit der Meldung und den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 HinSchG.

Falls erforderlich, bittet sie die hinweisgebende Person um weitere Informationen.

Anschließend ergreift sie angemessene Folgemaßnahmen nach § 18 HinSchG.

Meldestelle

Wenn Sie eine Meldung machen möchten, wenden Sie sich bitte an:

Herr Roland Gibis
E-Mail: hinweisgeber@narkose-baumann.de

ANONYMES MELDEFORMULAR DER BISHERIGEN WEBSITE FOLGT · § 1 ABS. 2 (ALT) AUF § 2 ABS. 1 HINSCHG KORRIGIERT · BITTE PRÜFEN