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Ihre Narkose

Warum ambulant operiert wird, wie Sie sich vorbereiten und worauf Sie nach der Operation achten.

Warum ambulant?

Viele Operationen, die bisher im Krankenhaus stationär durchgeführt wurden, kann man heute ambulant durchführen. Ambulant operieren bedeutet, dass Sie wenige Stunden nach der Operation wieder heimgehen und sich in vertrauter Umgebung von dem Eingriff erholen.

Der Vorteil: Sie werden vom Arzt Ihres Vertrauens operiert, und er bleibt auch danach Ihr Ansprechpartner. Zuständigkeit und Verantwortung für Operation und Anästhesie liegen jeweils bei einem Facharzt.

Bei ambulanten Operationen treten seltener Thrombosen und Embolien auf, weil Sie sofort nach der Operation wieder mobilisiert werden. Auch die Infektionsgefahr ist geringer, denn die gegen einige Antibiotika resistenten Krankenhauskeime gibt es im ambulanten OP-Zentrum nicht.

Welche Vorteile bietet Ihnen eine ambulante Operation?

Sie erholen sich in den eigenen vier Wänden.

Sie bestimmen selbst, wer Sie operieren soll.

Sie haben Mitspracherecht bei der Wahl des Operationstermins.

Eine Studie der LMU München hat die hohe Patientenzufriedenheit sowie die hohe Qualität ambulanter Operationen in Deutschland dokumentiert.

Vor der Operation

Mindestens 6 Stunden vor der Operation nichts mehr essen.

Klare, alkoholfreie Flüssigkeiten (Tee, Wasser) können Sie in kleinen Mengen bis zwei Stunden vor der Narkose trinken. Keine Milch, kein Kaffee.

Nehmen Sie Ihre Medikamente, auch die regelmäßigen, am Operationstag nur so ein, wie wir es mit Ihnen besprochen haben.

Sagen Sie uns unbedingt, wenn Sie in den 6 Stunden vor dem Eingriff gegessen oder in den 2 Stunden davor etwas getrunken haben. Es dient Ihrer Sicherheit.

Informieren Sie uns, wenn sich Ihr Gesundheitszustand seit der Voruntersuchung verändert hat, zum Beispiel durch Fieber oder eine Grippe.

Am Operationstag

Bitte duschen Sie und ziehen Sie frische Kleidung an.

Kein Make-up und keinen Nagellack auftragen.

Tragen Sie frisch gewaschene, bequeme Kleidung, zum Beispiel Jogginghose und T-Shirt.

Schmuck (Ohrringe, Ringe, Piercings) lassen Sie am besten zu Hause. Zahnprothesen und Hörgeräte legen Sie bitte in der Umkleidekabine ab, Kontaktlinsen bitte herausnehmen.

Als Eltern begleiten Sie Ihr Kind selbstverständlich in den Vorbereitungsraum und bleiben bei ihm, bis es eingeschlafen ist.

Nach der Operation

Nach dem Eingriff kommen Sie oder Ihr Kind in den Aufwachraum und werden dort von unserem Fachpersonal betreut.

Mutter oder Vater (eine Person) dürfen in der Aufwachphase bei Ihrem Kind sein und bis zur Entlassung im Aufwachraum bleiben.

Die Entlassung erfolgt zwei bis vier Stunden nach der Operation, nach Kontrolle durch den Anästhesisten.

Sie dürfen am gesamten Operationstag keine Maschinen bedienen und nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, auch nicht als Fußgänger.

Treffen Sie am OP-Tag keine wichtigen Entscheidungen und unterschreiben Sie keine Verträge. Sie gelten an diesem Tag als nicht geschäftsfähig.

Essen und trinken können Sie zu Hause, zunächst leichte Speisen. Trinken Sie an diesem Tag keinen Alkohol.

Ihre verordneten Medikamente (zum Beispiel Schmerzmittel oder Ihre eigene Medikation) nehmen Sie bitte wie gewohnt ein.

Ohne Begleitperson keine ambulante Narkose.

Für den Heimweg und zu Hause muss eine Betreuungsperson da sein, denn die Anästhesie kann nachwirken. Ist das nicht möglich, lehnen wir eine ambulante Anästhesie zu Ihrer Sicherheit ab. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Vollnarkose beim Zahnarzt: Wann zahlt die Krankenkasse?

Eine zahnärztliche Behandlung soll möglichst schmerzfrei verlaufen. In den meisten Fällen reicht eine örtliche Betäubung, die stets von der Krankenkasse bezahlt wird. Manche Eingriffe werden aber unter Vollnarkose durchgeführt. Sie ist aufwendiger, belastet den Körper stärker und wird von der Krankenkasse nur in bestimmten Fällen übernommen.

Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenversicherung trägt die Kosten für eine Vollnarkose nur, wenn sie medizinisch notwendig ist, also eine einfachere Form der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Bei folgenden Personen wird die Notwendigkeit anerkannt:

Kinder unter 12 Jahren, die nicht mit dem Zahnarzt zusammenarbeiten und deshalb unter örtlicher Betäubung nicht behandelt werden können

Patienten, die wegen mangelnder Kooperation bei geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen eine Vollnarkose brauchen

Patienten mit diagnostizierter Zahnbehandlungsphobie, bei denen eine zeitnah notwendige Behandlung nicht unter örtlicher Betäubung möglich ist. Die Diagnose stellt ausschließlich der Facharzt (zum Beispiel Psychotherapeut oder Psychiater) oder ein anderer dazu berechtigter Arzt mit einschlägiger Zusatzausbildung.

Patienten, bei denen Beruhigungsmittel oder örtliche Betäubungsmittel wegen einer organischen Erkrankung oder Allergie nicht eingesetzt werden dürfen

Patienten, denen ein größerer chirurgischer Eingriff bevorsteht, der nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden kann

Wenn die Kasse nicht bezahlt

Manchmal ist eine Vollnarkose medizinisch nicht notwendig, wird aber gewünscht. Ein typisches Beispiel ist die Entfernung aller vier Weisheitszähne: Sie kann meist schrittweise in mehreren Sitzungen unter örtlicher Betäubung erfolgen. Sollen alle vier Zähne in einer Sitzung entfernt werden, kann eine Vollnarkose sinnvoll oder sogar erforderlich sein. Für solche Wunschnarkosen kommt die Kasse nicht auf; sie können als Privatleistung durchgeführt werden. Näheres besprechen Sie bitte mit Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin.

Quelle: KZBV

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